Eine Rechnung jagt die andere und Ihr ehemaliger Vermieter fordert immer mehr für die Schönheitsreparaturen in Ihrer alten Wohnung.
Es stellt sich Ihnen langsam die Frage, ob Sie überhaupt für all diese Kosten aufkommen müssen.
Nicht alle Reparaturen sind immer zwangsläufig von Ihnen zu begleichen, ein großes Streitthema ist immer wieder der Teppich oder das Parkett. Sie sollten hierzu einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Ihnen mehr Licht in das Dunkel des Mietrechtes bringen und klären, ob Ihnen dort nicht evtl. unnötige Kosten aufgehalst wurden.
Nicht nur nach einem Auszug kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein, denn auch manche Mietverträge sollten nicht einfach schnell unterschrieben werden. Auch Streitigkeiten während der Mietzeit um die Wohnung sind schneller und leichter mit unserer Hilfe gelöst.
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