Man kommt schneller in den Kontakt mit dem Strafrecht
als es einem lieb ist.
Ein strafrechtliches Verfahren kann schon nach einem Verkehrsunfall eingeleitet werden, weil beispielsweise der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vorliegt.
Es steht die Frage im Raum, ob die Schuld wirklich Sie trifft oder ob es vielleicht ganz anders war.
Um Ihr Interesse an der Aufklärung zu erfüllen, sollten Sie schnellstens einen Rechtsanwalt konsultieren und Ihn mit Ihrer Interessevertretung beauftragen.
Die Strafsache muss Sie nicht einmal als Verursacher betreffen, denn schon allein bei einem Diebstahl oder Raub bei dem Sie das Opfer sind, möchten Sie sicherlich eine Klärung.
Ihr Wohl ist uns wichtig, und aus diesem Grund sind wir bestrebt, Ihnen schnell zu helfen. |