Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Eintritt des Rentenalters führen grundsätzlich zu Leistungsansprüchen, die im Sozialrecht geregelt sind.
Oft ist der Weg hin zu diesen Ansprüchen mit Hürden verbaut. Die Überlastung der Behörden und Ämter erschwert dazu, die dringend benötigte finanzielle Hilfe kurzfristig zu erhalten. Oft kommt es zu Ablehnungen von Leistungen, die bei näherer Prüfung zu Unrecht erfolgten. Mit einer kompetenten, anwaltlichen Beratung und Unterstützung lassen sich Ablehnungen Ihrer Ansprüche vermeiden bzw. umkehren.
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